Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im benachbarten Landkreis Schwalm-Eder werden auch einige Gebiete im Landkreis Kassel zur Sperrzone. Die Allgemeinverfügung zur Sperrzone tritt am Samstag, 3. Februar, in Kraft. Halterinnen und Halter werden darum gebeten, ihre Tiere umgehend in einen Stall zu bringen und Schutzvorrichtungen vorzuhalten.
Betroffen von der Sperrzone sind die Baunataler Stadtteile Rengershausen, Kirchbauna, Hertingshausen, Guntershausen, Altenbauna, Altenritte und Großenritte, die Fuldabrücker Ortsteile Dittershausen, Dörnhagen und Bergshausen, die Schauenburger Ortsteile Elmshagen, Elgershausen und Hoof, die Lohfeldener Ortsteile Crumbach, Ochshausen und Vollmarshausen sowie die Söhrewalder Ortsteile Wattenbach und Wellerode.
Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, müssen alle gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Tierausstellungen, -märkte und -schauen in der Sperrzone müssen abgesagt werden. Zudem besteht ein Verbringungsverbot, das heißt, dass kein Tier die Sperrzone verlassen darf. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel untersucht nun stichprobenartig Geflügelhaltungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die Aviäre Influenza wird auch Vogelgrippe, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit an der sich Hühner, Puten, Wassergeflügel und auch andere Vögel anstecken und daran sterben können. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern wird um den betroffenen Betrieb im Schwalm-Eder-Kreis eine Sperrzone gebildet. Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone, die sich drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb befindet, sowie einer Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometer rund um den Betrieb. Der gefundene Erreger ist für den Menschen ungefährlich, Hygienemaßnahmen wie Händewaschen sollten dennoch stets eingehalten werden.
In den Vogelhaltungen der gesamten Sperrzone müssen – vor allem bei erhöhter Sterberate – alle erkrankten Vögel dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen.
Um die eigenen Tiere zu schützen und eine Ansteckung der Vögel mit der Vogelgrippe zu verhindern, ist es erforderlich, Wildvögel aus den Beständen fernzuhalten und den Kontakt von Wildvögeln zu Tieren in Geflügelbeständen zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, dass Wildvögel nicht an Futter oder Einstreu gelangen, dass für Hausgeflügel bestimmt ist. Daher ordnet der Kreis Kassel die Aufstallung aller gehaltenen Vögel in der Überwachungszone an. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zum Beispiel ist ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimetern als Schutzvorrichtung ausreichend.
Darüber hinaus mussten weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Beispielsweise dürfen lebende und tote Vögel und Erzeugnisse wie beispielsweise Eier nicht mehr in die Zone hereingebracht oder aus der Sperrzone entnommen werden. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit Genehmigung möglich. Zudem sind öffentliche Präsentationen von Vögeln im Rahmen von Ausstellungen, Märkten und Tierschauen im Überwachungsgebiet verboten.
In der Überwachungszone werden Geflügelhaltungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stichprobenartig untersucht. Um alle Geflügelhaltungen im Landkreis vor möglichen Infektionen zu schützen, appelliert der Landkreis Kassel an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.
Der FB Veterinärwesen des Landkreis Kassel ist unter der Rufnummer (0561) 1003-3306 sowie per E-Mail unter veterinaeramt@landkreiskassel.de erreichbar.
Die gesamte Allgemeinverfügung mit allen Sicherheitsmaßnahmen kann auf der Homepage des Landkreises Kassel unter www.landkreiskassel.de eingesehen werden.