Die Schutzzone, die nach dem Geflügelpestausbruch Anfang Februar im Schwalm-Eder-Kreis angeordnet wurde, wird mit Ablauf des 26. Februar aufgehoben. Die Überwachungszone und die kreisweite Aufstallpflicht bleiben aber vorerst bestehen, teilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel mit.
Der Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) hatte gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben dazu geführt, dass eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb im Schwalm-Eder-Kreis festgelegt wurde. Von dieser Allgemeinverfügung ist auch der Landkreis Kassel betroffen. Nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen kann nun die Schutzzone aufgehoben werden, weil bei allen Untersuchungen und Beprobungen keine weiteren Geflügelpestfälle festgestellt wurden.
In dem Gebiet der bisherigen Schutzzone gelten mit der Aufhebung durch die neue Allgemeinverfügung ab dem 27. Februar alle Anordnungen der Überwachungszone. Die neue Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Kassel (www.landkreiskassel.de) unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Durch die Umwandlung der Schutz- in die Überwachungszone werden die Beförderungsverbote von Vögeln, Eiern und Tierkörpern sowie von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus aufgehoben. Alle weiteren Anordnungen wie beispielsweise Anzeigepflicht, Verbringungsverbot von Vögeln und deren Erzeugnissen sowie die Vorgaben zur Biosicherheit bleiben bestehen, ebenso das Verbot von Geflügelschauen.
Weitere Informationen und Auskünfte können im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel telefonisch unter Tel. 0561/1003 3306 oder per E-Mail unter veterinaeramt@landkreiskassel.de eingeholt werden.