Manchmal können Menschen ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen und brauchen Unterstützung. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Kassel vermittelt diesen Menschen im Auftrag der Betreuungsgerichte eine rechtliche Betreuung. Weil es immer mehr Menschen gibt, die Hilfe benötigen, sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises Kassel dringend sowohl ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer.
„Die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers sind vielfältig und hängen von den Bedürfnissen und Einschränkungen der betreuten Person ab”, erklärt Fachdienstleiterin Svenja Schmidt. Unterstützt werden Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Handicaps nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Rechtliche Betreuung bezieht sich vorrangig auf die Sorge um Gesundheit, Finanzen/Vermögen, Aufenthalt, Behörden, Postangelegenheiten und andere Vertretungsbefugnisse.
Zu den Hauptaufgaben zählen die Organisation und Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten, das Beantragen von Sozialleistungen oder die Unterstützung dabei, die Vertretung vor Behörden oder Versicherungen, die Entscheidung über die medizinische Behandlung oder Pflege, die Einleitung von Hilfen zur Alltagsbewältigung sowie die Vermittlung von Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten. Der rechtliche Betreuer hat dabei die Pflicht, im besten Interesse der betreuten Person zu handeln und ihre Rechte und Wünsche zu respektieren. „Es geht immer darum, die Selbstbestimmung der Klienten zu wahren”, sagt Schmidt.
Die Betreuungsbehörde des Landkreises gilt dabei als Bindeglied zwischen Gerichten, Klienten und Betreuern. Die Mitarbeiter ermittelt und unterstützen die Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren, in dem sie schriftlichen Stellungnahmen und Sozialberichte abgibt. Sie bieten für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer Einzelberatungen an und schlagen diese für die jeweiligen Betreuungsverfahren vor. Eine neue Aufgabe der Betreuungsbehörde ist das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für Berufsbetreuer. Die Betreuungsbehörde ist seit dem 01.01.2023 für dieses Berufszulassungsverfahren zuständig.
Darüber hinaus informiert und berät die Betreuungsbehörde zu den Themen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Weitere Infos bei Svenja Schmidt, Tel. 0561/1003−1589, info-btb@landkreiskassel.de, Betreuungsbehörde, Kulturbahnhof, Franz-Ulrich-Straße 6, 34117 Kassel.