Nach § 13, Abs.1, Ziffer a der Friedhofsordnung sind einige Nutzungsrechte von Grabstätten auf dem Friedhof Hofgeismar- Liebenauer Straße und Hofgeismar-Gesundbrunnen abgelaufen. Eine Veröffentlichung der Grabdaten ist nicht zulässig. Die Grabstäten wurden entsprechend mit einem Hinweis gekennzeichnet. Reihengrabstätten haben lt. Friedhofsordnung eine Nutzungsfrist von 30 Jahren. Demnach sind alle Reihengrabstätten mit einem Bestattungsjahr vor 1993 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung Hofgeismar, Altstädter Kirchplatz 5A, 34369 Hofgeismar unter der Telefonnummer 05671/9964-17 zu melden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Friedhofsverwaltung Hofgeismar, Altstädter Kirchplatz 5 A, 34369 Hofgeismar schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hofgeismar, den 13.09.2023
gez. Eichenberg
-Geschäftsführung-