Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheit von Bushaltestellen nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden die Haltestellen im Stadtgebiet der Hansestadt Warburg nach und nach an die Anforderungen angepasst. In diesem Jahr stehen die Haltestellen „Zum Warburger Tor“ in Ossendorf (B7 Ortsausgang Warburg) und „Kasseler Tor“ in Scherfede (ebenfalls B7) auf dem Plan.
An beiden Haltestellen beginnen die Bauarbeiten am 27. Februar.
„Die Bushaltestellen in Ossendorf und Scherfede gehören zu den meistgenutzten im Warburger Stadtgebiet“, unterstreicht Bürgermeister Tobias Scherf die Bedeutung des barrierefreien Umbaus. Zudem lägen die Haltestellen an der Schnellbuslinie nach Paderborn und würden an jedem Wochentag angefahren. „Eine optimale Verbindung nach Paderborn, von der besonders Studierenden der Universität profitieren“, erklärt er.
Für die Arbeiten in Scherfede sind drei Wochen angesetzt. Die Haltestellen werden dabei wechselseitig fertiggestellt: Es werden zunächst die Arbeiten auf der einen Seite beendet, bevor sie auf der zweiten Seite beginnen. Während der Arbeiten wird die Straße halbseitig gesperrt. Eine Ampelanlage wird nicht benötigt, da der Verkehr problemlos an der Baustelle vorbeifließen kann.
Die Arbeiten in Ossendorf werden rund vier Wochen in Anspruch nehmen. Hier werden die Haltestellen ebenfalls wechselseitig unter halbseitiger Sperrung, jedoch mit Ampelanlage, umgebaut. Sollte die B7 während der Bauzeit in diesem Bereich als Umleitungsstrecke für die Autobahn 44 benötigt werden, wird die Baustelle in Ossendorf kurzfristig unterbrochen und die halbseitige Sperrung für diesen Zeitraum aufgehoben, sodass der Verkehr frei fließen kann.
Da gerade in Ossendorf mit einer größeren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu rechnen ist, sollten hier einige Minuten mehr Fahrzeit einkalkuliert werden. In beiden Fällen werden unweit der umzubauenden Haltestellen entsprechende Ersatzhaltestellen eingerichtet. Die Hansestadt Warburg bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten.
Die Gesamtinvestition der beiden Baumaßnahmen beträgt ca. 175.000 Euro. Einen Teil der Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau, die verbleibende Summe wird mit 90 Prozent durch den NWL (Zweckverband Nahverkehr Westfalen- Lippe) nach § 12 ÖPNVG NRW gefördert.