Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot und Nichbeachtung der Anleinpflicht | Hofgeismar Aktuell

Veröffentlicht am 21.03.2023 12:21

Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot und Nichbeachtung der Anleinpflicht

Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot.  (Symbolbild: pixabay)
Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot. (Symbolbild: pixabay)
Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot. (Symbolbild: pixabay)
Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot. (Symbolbild: pixabay)
Bußgeldverfahren bei Verunreinigungen durch Hundekot. (Symbolbild: pixabay)

Im gesamten Beverunger Stadtgebiet kommt es immer wieder zu Beschwerden gegen Hundebesitzer, so dass das Ordnungsamt Bußgeldverfahren einleiten muss. Dabei geht es in erster Linie darum, dass durch Hunde verursachte Verunreinigungen nicht beseitigt wurden oder dass Hunde unangeleint unterwegs waren.

Die Stadt Beverungen weist daher nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in der ordnungsbehördlichen Verordnung hin und wird weiterhin an entsprechenden Stellen verstärkt Kontrollen durchführen.

Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung dürfen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint geführt werden. Ferner müssen Tierhalter dafür sorgen, dass ihre Tiere keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen, Sachen nicht beschädigen und Verkehrsflächen und Anlagen nicht beschmutzen.

Die von Tieren auf Verkehrsflächen und in Anlagen verursachten Verunreinigungen sind von den Personen, die die Tiere mit sich führen, unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortschaften sind weitere Kontrollen vorgesehen. Es wird daher um entsprechende Beachtung gebeten.

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