Die Bundesregierung stellt im Haushaltsplan 2023 wieder Gelder für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm XII zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Der Antrag samt Ausgaben- und Finanzierungsplan ist dort einzureichen. Zusätzlich wird eine Stellungnahme des Denkmalamts bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) benötigt. Anträge können bis zum 31. März gestellt werden. Folgendes ist bei der Antragsstellung zu beachten: Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Der Antrag muss den Fördergrundsätzen entsprechen. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Weitere Informationen und Antragsformulare können über die Homepage der Bundesregierung abgerufen werden: https://bit.ly/3m4Srfd
Fragen zur Antragstellung beantwortet Dirk Lindemann (Bauamtsleiter), Rathaus, Markt 1, 34369 Hofgeismar, Tel. 05671/999-046, E-Mail: dirk.lindemann@stadt-hofgeismar.de.