Die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verbietet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Das bedeutet, dass Silvesterraketen in der Hofgeismarer Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone und in unmittelbarer Nähe anderer mit Fachwerkhäusern bestandenen Bereiche der Kernstadt und der Stadtteile nicht bzw. nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand abgebrannt werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Stadt Hofgeismar appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, das Verbot ernst zu nehmen und Silvesterfeuerwerk nur außerhalb von besonders brandgefährdeten Bereichen zu verwenden.