Laut Onlinezugangsgesetz müssen Verwaltungsleistungen Schritt für Schritt digital ermöglicht werden. Im Bereich des Waffenrechts hat das Land Hessen das Portal „waffe digital” eingeführt. Anträge können somit ab sofort online bei der Waffenbehörde gestellt werden. Über einen Antragsassistenten können Informationen abgerufen, der richtige Antrag ausgewählt und die geforderten Daten eingegeben werden. Ebenso ist es möglich, alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente elektronisch an die Waffenbehörde zu übersenden.
Im ersten Schritt werden folgende Nutzungsmöglichkeiten eröffnet
Auf der Internetseite der Waffenbehörde https://landkreiskassel.de/service/oe/dezernat-i/34-aufsicht-und-ordnung/ordnungs-und-gewerberecht/index.php finden Sie den entsprechenden Link oder Sie das Portal www.waffe-digital.hessen.de. Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Anträge über die bisherigen Formulare zu stellen.