Vom 6. bis 9. Juni findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt gesandt werden. Das Formular und ein Merkblatt sind unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder beim Wahlamt erhältlich. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme befinden sich in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.