Das neue Heizungsgesetz (GEG) wurde entschärft und soll nun vor der Sommerpause beschlossen werden. Laut Entwurf soll ab Januar 2024 je-de im Neubau neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Bestehende funktionierende Heizsysteme müssen nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert wer-den. Zudem gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Die 65 Pro-zent an erneuerbaren Energien können durch Einbau einer Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Optionen erreicht werden. Auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sollen erlaubt sein und zum Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme beitragen. Dabei sollte man Rat vom Ofen- und Luftheizungsbauer einholen. Adressen gibt es unter www.kachelofenwelt.de.