Gaststättenbetriebe im ländlichen Raum können ab sofort wieder Förderanträge für Investitionen stellen. Gefördert werden Projekte ab 15.000 Euro von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder der Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung eines neuen Transporters oder Kassensystems. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme von 200.000 Euro. „Das Förderprogramm ist für die Entwicklung des ländlichen Raumes bei uns im Landkreis Kassel wichtig, weil eine lebendige Gastronomielandschaft nicht nur dem Erhalt des Dorflebens, sondern auch dem Ausbau des Tourismus dient”, sagt Landrat Andreas Siebert. Das Sonderprogramm zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum wurde im Herbst 2021 mit dreijähriger Laufzeit eingeführt. Bisher gab es vier Förderaufrufe. Seit Beginn konnten 186 Anträge mit einer Zuschusssumme von 7,4 Mio. Euro bewilligt werden. Insgesamt wurden also rund 18 Millionen Euro im ländlichen Raum investiert, die auch das regionale Handwerk und die heimische Wirtschaft stärken.
Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes (DEHOGA) in Hessen, Oliver Kasties, weist auf die Herausforderungen für Gaststätten hin: „Wenn diese durch Förderprogramme begünstigt werden, kommt das auch potentiellen Nachfolgern und Nachfolgerinnen zugute”, sagt Kasties. Das Programm trage dazu bei, Gastronomiebetriebe bei dringend erforderlichen Investitionen zu unterstützen, damit vorhandene Angebote aktuellen Anforderungen an Aufenthaltsqualität sowie Serviceangebot erfüllen könnten.
Anträge können noch bis zum 12. Juli 2023 auf der Homepage der WI-Bank unter www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten gestellt werden.