Seit der Feststellung der Grenzwertüberschreitung des Trinkwassers in der Tiefzone der Stadt Grebenstein laufen umfangreiche Maßnahmen, u.a. eine Desinfektion mittels Chlor. Seitdem wird das betroffene Trinkwassernetz nicht nur gechlort, sondern auch intensiv beprobt.
Festzustellen ist, dass die Desinfektionsmaßnahmen erste Erfolge zeigen. Jedoch sind die Grenzwerte nach wie vor nicht eingehalten, so dass weiterhin am Abkochgebot festgehalten werden muss.Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, werden alle betroffenen Haushalte informiert werden.
Das Abkochgebot gilt weiterhin in folgenden Straßen und dem kompletten Stadtteil Burguffeln:
Kressenbrunnen, Burguffelner Straße, Zum Burgberg, Hofbreite, Holzstätte, Immenhäuser Straße, Bahnhof, Schachtener Straße, Udenhäuser Straße, Höpperstraße, Storch, Steinweg, Höllegasse, Ziegenrück, Hochzeitsberg, Hochzeitsstraße, Freienhof, Eulenberg, Obere und Untere Schnurstraße, Neue Straße, Obertor, Marktstraße, Bahnhofstraße, Obere und Untere Hofstraße, Obere und Untere Strohstraße, Blauer Wandstein, Riethweg, Berliner Straße, Königsberger Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße, Gustav-Menzel-Straße, Breslauer Straße, Am Wassergraben, Papengrund, Ob der Claus, Schillerstraße, Lindenstraße, Am Wippeteich, Karl-Schomburg-Straße, Wilhelm-Pfeffer-Straße, Kasseler Straße, Über dem Maibach, Im Grafsiegen, Am Unteren Teich 3 und 4, Hofgeismarer Straße komplett, Sauertalsweg, Steinerne Brücke, Kelzer Weg, Schlesische Straße, Sudetenstraße, Geismarscher Weg, Steinmühle, Bruchmühle.