Das Abkochgebot in der Tiefzone kann noch immer nicht aufgehoben werden. Leider haben alle Maßnahmen noch nicht an allen Stellen im betroffenen Trinkwassernetz den erforderlichen Erfolg gezeigt. An zwei von elf Entnahmestellen wiesen die Trinkwasserproben der letzten Entnahme nochmals eine Keimbelastung auf. Aufgrund dieser zwei Auffälligkeiten kann und darf das Abkochgebot noch nicht aufgehoben werden. Die Beprobung muss so lange fortgesetzt werden, bis in dem betroffenen Trinkwassernetz keine Keimbelastungen mehr festgestellt werden. Hierzu sind weitere Probenentnahmen erforderlich, deren Intervalle mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wurden.
Zur Aufhebung des Abkochgebotes sind zwei aufeinanderfolgende Proben erforderlich, die keine Grenzwertüberschreitungen aufzeigen dürfen. Dabei müssen zwischen der ersten und der zweiten unauffälligen Trinkwasserprobe mehrere Tage liegen.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, wird die Stadtverwaltung die betroffenen Haushalte und die Öffentlichkeit auf verschiedenen Wegen informieren. Die Stadtverwaltung bedauert die anhaltenden Unannehmlichkeiten.